Sachkundenachweis

Unsere Praxis ist zur Abnahme des Nachweises über die Sachkunde zur Haltung großer Hunde nach §11 Abs.3 LHundG NRW autorisiert!


Personen, die in NRW einen großen Hund halten (Widerristhöhe mind. 40cm oder Gewicht mind. 20kg), sind verpflichtet, diese Haltung der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Die Anzeige muss folgendes beinhalten:

  • Nachweis über Mikrochipimplantation
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung
  • Nachweis der Zuverlässigkeit des Halters (polizeiliches Führungszeugnis)
  • Nachweis über die Sachkunde 

 

Zur Abnahme des Sachkundenachweises und dem Ausstellen einer entsprechenden Bescheinigung, sind nicht alle Tierärzte in NRW bevollmächtigt. In unserer Praxis können Sie jederzeit eine Sachkundeprüfung ablegen.

Der Ablauf einer entsprechenden Prüfung gestaltet sich wie folgt:

  1. Fragen und die Lösungsschablone finden Sie unter www.tieraerztekammer-nordrhein.de. Bitte üben Sie DIESE Fragen ausführlich, da diese auch die Testfragen sind. Im Internet kursieren auch diverse anderen Fragen - die Prüfung in unserem Haus besteht aus den offiziellen Fragen der Tierärztekammer Nordrhein.
  2. Vereinbaren Sie einen Termin zur Abnahme der Sachkundeprüfung
  3. Die Prüfung gestaltet sich in Form eines „multiple-choise-test“ Verfahrens. Sie müssen die Fragen selbstständig und ohne Hilfestellung beantworten.
  4. Nach bestandener Prüfung bekommen Sie die Sachkundebescheinigung ausgehändigt oder per Post zugeschickt.

 

Bitte beachten Sie: seit dem 1. Mai 2018 dürfen keine Halterbescheinigungen mehr ausgestellt werden.

Außnahme: Sachkundebescheinigungen für Haltung der sog. "Listenhunde" dürfen nur vom Veterinäramt abgenommen werden. Veterinäramt Siegburg